Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Mit Deiner Anmeldung zu einem Begleitungs-Zyklus bzw. zu einer einmaligen Impuls-Session erkennst Du meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Diese werden Dir im Folgenden vorgestellt.

 

Allgemeines

Allen Leistungen im Rahmen der angebotenen Begleitungs-Zyklen bzw. Impuls-Sessions liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

Mit der Anmeldung erkennt der/die TeilnehmerIn diese an.

Vertragspartner sind der/die angemeldete Teilnehmer/in und Mag. Eva Maria Radlherr, Trauttmansdorffgasse 7/2/7, 1130Wien.

 

Vorraussetzungen der Zusammenarbeit

Die In-Anspruchnahme des Begleitungs-Angebots seitens Eva Maria Radlherr ist grundsätzlich allen Interessierten möglich.

Vor der ersten Zusammenarbeit wird allerdings ein kostenfreies Erstgespräch empfohlen. In diesem Rahmen kann abgeklärt werden, inweiweit eine weitere Begleitung für beide Seiten möglich, sinnvoll und stimmig erscheint.

Bei dieser Gelegenheit werden die genaueren Details des Begleitungs-Angebots besprochen bzw. individuell auf die Bedürfnisse des/der Begleiteten angpasst.

Zudem kann in diesem Rahmen auch eine mündliche Anmeldung erfolgen.

 

Anmeldung

Die Anmeldung zu einem ersten Begleitungs-Zyklus bzw. zu einer einmaligen Impuls-Session erfolgt in der Regel mündlich im Rahmen eines Erstgesprächs (s.o.)

In weiterer Folge, d.h. nach einer erstmaligen Zusammenarbeit kann die Anmeldung auch schriftlich per E-Mail erledigt werden.

Nach Anmeldung erfolgt die Rechnungsstellung, die gleichzeitig als verbindliche Bestätigung der Anmeldung zu verstehen ist.

Mit der Anmeldung hast Du verbinlich mein Begleitungs-Angebot gebucht. Es besteht eine Zahlungspflicht unabhängig von der Teilnahme.

 

Zahlungsbedingungen

Das Begleitungs-Honorar ist mit der verbindlichen Anmeldung und dem Erhalt der Rechnung bis 48h vor Beginn des vereinbarten Termins zu begleichen.

Alle Zahlungen sind vorzugsweise via Pay Pal oder auf das folgende Konto zu entrichten:

Eva Maria Radlherr

Bank Austria

AT14 1200 0523 9685 2701

BKAUATWW

Sollte die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgen, kann die termingerechte Einhaltung der Begleitungsvereinbarung seitens Eva Maria Radlherr nicht garantiert werden. In solchen Fällen behält sich Eva Maria Radlherr vor, den betreffenden Termin bei Bedarf neu zu vergeben.

In Einzelfällen kann - nach Absprache - eine individuelle Anpassung der Zahlungsweise (z.B. Ratenzahlung) erfolgen.

 

Teilnahmebedingungen

Durch die Anmeldung erklärt sich der/die TeilnehmerIn zu folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden:

Mir ist bewusst, dass ich aus eigener Verantwortung teilnehme.

EVA's Begleitung ist kein Ersatz für eine psychologische oder ärztliche Behandlung. Ernsthafte körperliche und psychische Erkrankungen müssen bereits vor der Anmeldung kommuniziert werden.

Während und nach dem Begleitungszeitraum trage ich für mich, meinen körperlichen und geistigen Zustand, sowie für all meine Handlungen die volle Verantwortung.

 

Nichtdurchführung

Frau Mag. Eva Maria Radlherr behält sich vor, aus wichtigem Grund – v.a. bei Erkrankung – den vereinbarten Termin abzusagen und in Absprache mit der/dem Begleiteten einen neuen Termin zu vereinbaren.

Bereits entrichtete Zahlungen werden in jedem Fall für diesen neuen Termin angerechnet. Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht.

 

Stornierungsbedingungen

Eine Stornierung ist grundsätzlich schriftlich an Eva Maria Radlherr bekannt zu geben.

Bei Stornierungen bis 48h Stunden vor dem vereinbarten Termin entfällt die Zahlungspflicht seitens der/der Begleiteten zu 100%.

Bei Stornierungen die später als 48h vor dem vereinbarten Termin eintreffen wird eine Bearbeitungspauschale von 50% verrechnet.

Beim plötzlichen Auftreten krankheitsbedingter oder anderer unvorhersehbarer, triftiger Gründe wird jedoch in jedem Fall versucht, eine kostengünstige Lösung für den Begleiteten zu finden. (zB.: Anrechnung der Zahlung für weitere Termine )

Bei einer Stornierung unmittelbar am Tag des vereinbarten Begleitungstermins (bzw. innerhalb der letzen 20h vor Beginn d. vereinbarten Termins) ist eine Erstattung der Kosten leider nur in Ausnahmefällen ("Härtefällen") möglich.

Falls vom der/dem Begleiteten gewünscht, wird aber in jedem Fall versucht, einen neuen, passenderen Termin zu kostengünstigen Bedingungen zu vereinbaren.

 

Abbruch des Begleitungs-Zyklus

Ein vorzeitiger Abbruch des Begleitungs-Zyklus ist sowohl von Seiten der/des Begleiteten als auch seitens Eva Maria Radlherr möglich: und zwar im Falle, dass der nachhaltige Eindruck besteht, eine weitere Zusammenarbeit sei nicht sinnvoll bzw. stimmig und dies Thema auch im Rahmen der Begleitung thematisiert wird, ohne dass es jedoch möglich ist, diesen Eindurck aufzulösen.

In jedem Fall ist ein solcher vorzeitiger Abbruch mündlich bekannt zu geben bzw. zu begründen.

Auf Wunsch des/der Begleiteten kann seitens Eva Maria Radlherr auch eine schriftliche Begründung erfolgen.

Der/die Begleitete erhält dann anteilig jene Honorrarzahlungen zurück, die für den weiteren Begleitungs-Zyklus bereits erstattet wurden.

 

"Zufriedenheits"-Garantie

Falls der/die Begleitete nach Beendigung des Begleitungs-Zyklus bzw. einer einmaligen Impuls-Session den nachhaltigen Eindruck haben sollte, nicht ausreichend begleitet worden zu sein, ist es möglich eine 70%igen Rückerstattung des Begleitungs-Honorars zu verlangen.

Die Forderung einer 70%igen Rückerstattung des Begleitungshonoras muss bis spätestens 24h nach Beendigung des Begleitungszeitraums erfolgen.

Weiters ist darauf zu achten, dass diese Forderung schriftlich erfolgt und ausreichend begründet ist.

In jedem Fall ist Eva Maria Radlherr darum bemüht, eine Situation beidseitiger Zufriedenheit und gegenseitigen Wohl-Wollens zu ermöglichen.

 

Schlussbestimmungen

Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Österreisch.

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bedingungen davon unberührt. Sämtliche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses getroffenen, abweichenden Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

Wien, 2015.